Jena



    Adresse

    Veranstaltung im SS 2000

    • Zielkulturraum Süd-/Ostasien: Japanisch II

      K. Hazegawa



    Studienordnung

    • Grundstudium
      „Basis des Studienganges Interkulturelles Management bildet ein 3-semestriges Grundstudium. Neben den auch für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre verpflichtenden Fächern ist bereits im Grundstudium das Schwerpunktfach Interkulturelle Wirtschaftskommunikation (s. Rahmenstundenplan des Grund- und Hauptstudiums) vorgesehen. Im Rahmen dieses Schwerpunktfaches ist entsprechend der gewählten Zielkultur eine Fremdsprache (Zielkultursprache) obligatorisch.Darüber hinaus ist eine zweite Fremdsprache (Pflichtfremd-sprache) mit 8 SWS zu belegen (s. Sprachenanforderungen).“

    • Zwischenprüfung
      - mündlich

    • Hauptstudium
      „Im Hauptstudium sind folgende 5 Pflichtfächer zu belegen: Allgemeine Volkswirtschaftslehre (AVWL) Betriebswirtschaftslehre (ABWL)/ Internationale Wirtschaft Internationales Management (Fach der speziellen Betriebwirtschaftslehre) Interkulturelle Wirtschaftskommunikation (IWK) (Schwerpunktfach) Wahlfach Das Grundlagenstudium der Allgemeinen VWL ist mit 16 SWS zu belegen sowie das Studium der Allgemeinen BWL mit 14 SWS, das ergänzt wird durch den Teil "Internationale Wirtschaft" mit 8 SWS und Veranstaltungen aus den Bereichen VWL und BWL umfasst, für die im Rahmenstunden- plan (s. unten) exemplarisch Angebote aufgeführt sind. Die zwei obligatorischen Schwerpunkt- fächer sind: Interkulturelle Wirtschaftskommunikation (IWK) mit 10 SWS; die spezielle BWL Internationales Mangagement mit 12 SWS. Abgerundet wird der Studiengang Interkulturelle Unternehmensführung durch ein frei zu bestimmendes Wahlfach mit 10 SWS aus den im Lehrangebot der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ausgewiesenen Fächern. Ergänzend dazu sind in der Pflichtfremdsprache wie im Grundstudium auch 8 SWS zu belegen, sowie ein im Normalfall einjähriger Studien- und Praktikumsaufenthalt im Ausland durchzuführen.“

    • Magisterprüfung
      Die Magisterprüfung besteht aus:
      1. einer schriftlichen Klausurarbeit
      2. einer mündlichen Prüfung



    Sprachausbildung

      Sprachanforderungen
      „An Fremdsprachenkenntnissen werden mindestens 500 Unterrichtsstunden in der einer ersten Wirtschaftsfremdsprache (Zielkultursprache) und in der Regel ca. 200 Stunden in der zweiten Fremd-sprache (Pflichtfremdsprache) vorausgesetzt. Die Zielkultursprache ergibt sich durch die Wahl der Zielkultur im Schwerpunktfach Inter- kulturelle Wirtschaftskommunikation. Angeboten werden Englisch, Franzoesisch, Italienisch, Japanisch, Russisch, Deutsch als Fremdsprache. Da die Seminare teilweise in der Zielkultur- sprache abgehalten werden, sollten für die gewählte Zielkultur wirtschaftsfremdsprachliche Vorkenntnisse im Umfang von etwa 600, mindestens jedoch 500 Stunden Sprachunterricht vorhanden sein. Neben der Zielkultursprache ist eine zweite Fremdsprache (Pflichtfremdsprache) über die gesamte Studiendaür zu belegen. Angeboten werden neben den oben genannten Fremdsprachen diverse andere Sprachen auf allgemeinsprachlichem Niveau. Im Gegensatz zur Zielkultursprache kann in Ausnahmefällen die Pflichtfremdsprache auch ohne Vorkenntnisse begonnen werden. Je nach Vorkenntnissen werden die Studierenden zu Studienbeginn sowohl für die erste als auch die zweite Fremdsprache über einen Test in einen bestimmten Term der Level A, B, C eingestuft und absolvieren insgesamt vier Terms (jeweils 2 Semester). Bei Erreichen des Levels C 4 besteht künftig die Moeglichkeit, das KMK/-HRK-Zertifikat Fachsprache Wirtschaft zu absolvieren.“


     

    Richy Spyra / aktualisiert: 04.03.2000 
    © JAPONET 2000